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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Leistungsangebote der Bodensee Card PLUS


Sehr geehrte Kunden,

mit den besonderen Leistungen im Rahmen der Leistungsangebote der Bodensee Card PLUS bieten Ihnen die beteiligten Leistungspartner besondere Leistungen und Vorteile, um Ihnen Ihren Aufenthalt und Ihren Urlaub am Bodensee zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen treffen wollen. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vor der Benutzung der Karte und der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

AGB`s für das Jahr 2023

1. Stellung der Beteiligten, Vertragsschluss

1.1 Mit Kauf einer Bodensee Card PLUS verpflichtet sich die Internationale Bodensee Tourismus GmbH (nachstehend „IBT“) gegenüber dem Karteninhaber, ihm die in der Leistungsbeschreibung in der Broschüre „Bodensee Erlebnisplaner“ genannten Leistungen und Vergünstigungen der jeweiligen Leistungsträger zu verschaffen. Soweit der Karteninhaber die Bodensee Card PLUS von einem Leistungsträger, einer örtlichen Tourismusstelle oder einer sonstigen Verkaufsstelle erwirbt, handeln diese hinsichtlich des Vertragsschlusses lediglich als Vertreter der IBT und sind insofern weder Vertragspartner des Karteninhabers noch Vertragsvermittler.

1.2 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Karteninhaber eine Ausfertigung der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Der Karteninhaber erhält eine Ausfertigung der Vertragsbestätigung in Papierform, wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) erfolgte. Im letztgenannten Fall kann mit Zustimmung des Karteninhabers auch ein anderer dauerhafter Datenträger verwendet werden.

1.3 Die im Bodensee Erlebnisplaner genannten Leistungen werden gegenüber dem Karteninhaber ausschließlich von den im Bodensee Erlebnisplaner jeweils aufgeführten Leistungsträgern erbracht. Mit Erwerb der Bodensee Card PLUS erhält der Karteninhaber insoweit einen rechtsverbindlichen Anspruch gegen die jeweiligen Leistungsträger auf die von diesen angebotenen Leistungen und Vergünstigungen in dem Umfang, in dem die Leistungen und Vergünstigungen in der Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner beschrieben sind.

1.4 Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der Karteninhaber, bzw. die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als bezugsberechtigt genannten Begleitpersonen.

1.5 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten für das Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem jeweiligen Leistungsträger dessen Geschäftsbedingungen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirksam Vertragsinhalt geworden sind und sie nicht im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen.

2. Leistungen

2.1 Art, Umfang, Preise und Konditionen der dem Karteninhaber zustehenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bodensee Card PLUS gültigen Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner, der dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt wird.

2.2 Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, also insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.

2.3 Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der Bodensee Card PLUS ab. Insoweit ist der Leistungsumfang auf die jeweiligen aktuellen und betriebsüblichen Betriebszeiten der Leistungspartner beschränkt.

2.4 Das Angebot der Schifffahrtlinien bezieht sich auf Linienfahrten laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen, bzw. Sonderleistungen.

2.5 Tourismusstellen, Systembetreiber oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen, Vereinbarungen zu treffen oder Auskünfte zu geben, die von den ausgeschriebenen Leistungen des Leistungspartners abweichen oder dazu in Widerspruch stehen.

2.6 Soweit die Leistungen, deren Inanspruchnahme durch die Karte ermöglicht wird, außerhalb der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner für die Kartennutzung in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnisse, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung. Dies gilt insbesondere, soweit die Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht. Ansprüche gegen die IBT oder die jeweiligen Leistungsträger werden von derartigen Werbeunterlagen nicht begründet.

3. Leistungsverweigerungsrechte der Leistungsträger

3.1 Die Bodensee Card PLUS begründet einen Anspruch auf die in der Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner genannten Leistungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistungen.

3.2 Den Leistungsträgern stehen die allgemeinen gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Sie sind insbesondere berechtigt, die Gewährung der Leistungen im Einzelfall zu verweigern, wenn objektive Gründe der Leistungserbringung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit der Karteninhaber oder zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigte Personen in seiner Begleitung notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. Ausrüstung, Gesundheitszustand, Eincheckzeiten) nicht erfüllen.

4. Rücktritt durch den Karteninhaber; Obliegenheiten des Karteninhabers

4.1 Der Karteninhaber kann bis Reisebeginn jederzeit formlos vom mit der IBT geschlossenen Vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IBT.

4.2 Tritt der Karteninhaber vom Vertrag zurück, verliert die IBT den Anspruch auf den vereinbarten Erwerbspreis bezüglich der Bodensee Card PLUS. Die IBT kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, deren Höhe sich nach dem Erwerbspreis abzüglich des Werts der von der IBT ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die IBT durch anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistungen erwirbt.

4.3 Die IBT kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Nutzung der Bodensee Card PLUS erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5. Gültigkeit der Bodensee Card PLUS

5.1 Die Gültigkeit der Bodensee Card PLUS richtet sich hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Kartenleistungen in Anspruch genommen werden können, nach der gewählten Kartenart und bezüglich der saisonalen Gültigkeit nach der jeweiligen saisonalen Ausgabe der Karte (z. B. 2023). Diesbezüglich gelten die im Bodensee Erlebnisplaner genannten Parameter.

5.2 Die Karte ist nur für die Saison gültig, für die sie erworben wurde und demnach nicht auf die nächste Saison übertragbar.

5.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Karte ist eine Rückerstattung oder eine Minderung des Kartenentgelts ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme ist ursächlich oder mitursächlich durch die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten der IBT bedingt.

6. Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers

6.1 Die Bodensee Card PLUS ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf nur von der Person genutzt werden, die auf der Karte vermerkt ist.

6.2 Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original seiner Bodensee Card PLUS vorzuweisen und dem Leistungsträger vor dem jeweiligen Abschluss des Einzelvertrages über die Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

6.3 Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungsträger die Leistungserbringung verweigern.

6.4 Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungsträger einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

6.5 Bei Diebstahl oder Verlust der Bodensee Card PLUS ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49 (0)7531-909499 unverzüglich zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

6.6 Der Karteninhaber haftet gegenüber der IBT und den Leistungsträgern für Schäden aus einer von ihm zu vertretenden ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Bodensee Card PLUS.

6.7 Dem Karteninhaber obliegt es, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der IBT anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige durch den Karteninhaber, entfallen seine Ansprüche auf Minderung nach § 651m BGB sowie auf Schadensersatz nach § 651n BGB, es sei denn die Mängelanzeige unterbleibt ohne Verschulden des Gastes.

7. Haftung der IBT

7.1 Die vertragliche Haftung der IBT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Kaufpreis der Bodensee Card PLUS beschränkt, soweit ein Schaden des Karteninhabers weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt worden ist.

7.2 Gelten für eine Leistung der Leistungsträger internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die IBT gegenüber dem Karteninhaber hierauf berufen.

8. Verjährung von Ansprüchen

8.1 Vertragliche Ansprüche des Karteninhabers verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bodensee Card PLUS des Karteninhabers ihre Gültigkeit verliert.

9. Datenschutz

9.1 Sämtliche vom Karteninhaber mitgeteilten personenbezogenen Daten wird die IBT ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

9.2 Zur Abwicklung des mit dem Karteninhaber geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung der persönlichen Daten des Karteninhabers erforderlich. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Karteninhabers. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung können der Datenschutzerklärung der IBT unter www.bodensee.eu/service/datenschutz entnommen werden.

10. Preise, Zahlungsbedingungen

10.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die am Tag des Vertragsschlusses maßgebenden und auf unserer Internetseite www.bodensee.eu enthaltenen Preise. Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein.

10.2 Zahlungen im Online-Shop der IBT können grundsätzlich per Visa, Mastercard, PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen. Die Abbuchung erfolgt jeweils mit Versand der Bodensee Card PLUS. Im Falle einer Bestellung der Bodensee Card PLUS per E-Mail erfolgt die Zahlung per Vorkasse.

10.3 Besteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können per Visa, Mastercard, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen etwaig anfallende Gebühren zu Lasten des Bestellers.

10.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von IBT schriftlich anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der IBT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2 Der Karteninhaber, der nicht Verbraucher ist, kann die IBT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen Karteninhaber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Land haben, in dem die IBT ihren Sitz hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der IBT vereinbart.

11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf das Rechts- oder Vertragsverhältnis zwischen der IBT und dem Karteninhaber nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind, aus denen sich zu Gunsten des Karteninhabers etwas anderes ergibt.


Internationale Bodensee Tourismus GmbH, Hafenstraße 6, D-78462 Konstanz

Tel.: +49 (0) 75 31 / 90 94 99, Fax: +49 (0) 75 31 / 90 94 94

info@bodensee-card.eu ¦ www.bodensee-card.eu


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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

AGB`s für das Jahr 2024

1. Stellung der Beteiligten, Vertragsschluss

1.1 Mit Kauf einer Bodensee Card PLUS verpflichtet sich die Internationale Bodensee Tourismus GmbH (nachstehend „IBT“) gegenüber dem Karteninhaber, ihm die in der Leistungsbeschreibung in der Broschüre „Bodensee Erlebnisplaner“ genannten Leistungen und Vergünstigungen der jeweiligen Leistungsträger zu verschaffen. Soweit der Karteninhaber die Bodensee Card PLUS von einem Leistungsträger, einer örtlichen Tourismusstelle oder einer sonstigen Verkaufsstelle erwirbt, handeln diese hinsichtlich des Vertragsschlusses lediglich als Vertreter der IBT und sind insofern weder Vertragspartner des Karteninhabers noch Vertragsvermittler.

1.2 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Karteninhaber eine Ausfertigung der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Der Karteninhaber erhält eine Ausfertigung der Vertragsbestätigung in Papierform, wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) erfolgte. Im letztgenannten Fall kann mit Zustimmung des Karteninhabers auch ein anderer dauerhafter Datenträger verwendet werden.

1.3 Die im Bodensee Erlebnisplaner genannten Leistungen werden gegenüber dem Karteninhaber ausschließlich von den im Bodensee Erlebnisplaner jeweils aufgeführten Leistungsträgern erbracht. Mit Erwerb der Bodensee Card PLUS erhält der Karteninhaber insoweit einen rechtsverbindlichen Anspruch gegen die jeweiligen Leistungsträger auf die von diesen angebotenen Leistungen und Vergünstigungen in dem Umfang, in dem die Leistungen und Vergünstigungen in der Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner beschrieben sind.

1.4 Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der Karteninhaber, bzw. die nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung als bezugsberechtigt genannten Begleitpersonen.

1.5 Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten für das Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem jeweiligen Leistungsträger dessen Geschäftsbedingungen, soweit diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wirksam Vertragsinhalt geworden sind und sie nicht im Widerspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen.

1.6 Gutscheine (nachstehend „Voucher“) werden von der IBT im Webshop unter bodensee.eu sowie in den Verkaufsstellen als Gutscheinkarte ausgegeben. Beim Kauf eines Vouchers legt der Erwerber die jeweilige Variante des Vouchers fest (Erwachsener/Kind, drei Tage/sieben Tage). Eine nachträgliche Änderung der Voucher-Variante ist nicht möglich. Der Wert des Vouchers entspricht dem Kaufpreis der jeweils gewählten, zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Voucher-Variante. Sollte der Kaufpreis der gewählten Variante der Bodensee Card PLUS im Zeitpunkt der Einlösung des Vouchers höher sein als der Wert des Vouchers, ist die Differenz für den Erwerb der Bodensee Card PLUS zu bezahlen (siehe Ziff. 2.7). Soweit die AVS GmbH an der Ausgabe von Vouchers beteiligt ist, handelt diese im Auftrag und im Namen der IBT.

2. Leistungen; Vouchers

2.1 Art, Umfang, Preise und Konditionen der dem Karteninhaber zustehenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bodensee Card PLUS gültigen Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner, der dem Kartenbesitzer zusammen mit der Karte ausgehändigt wird.

2.2 Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, also insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen) verpflichtet.

2.3 Die Betriebszeiten einiger Leistungsträger decken, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht den gesamten Gültigkeitszeitraum der Bodensee Card PLUS ab. Insoweit ist der Leistungsumfang auf die jeweiligen aktuellen und betriebsüblichen Betriebszeiten der Leistungspartner beschränkt.

2.4 Das Angebot der Schifffahrtlinien bezieht sich auf Linienfahrten laut Fahrplan, nicht aber auf Sonderveranstaltungen, bzw. Sonderleistungen.

2.5 Tourismusstellen, Systembetreiber oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen, Vereinbarungen zu treffen oder Auskünfte zu geben, die von den ausgeschriebenen Leistungen des Leistungspartners abweichen oder dazu in Widerspruch stehen.

2.6 Soweit die Leistungen, deren Inanspruchnahme durch die Karte ermöglicht wird, außerhalb der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner für die Kartennutzung in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnisse, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Kartenbesitzer ausschließlich die jeweilige Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung. Dies gilt insbesondere, soweit die Leistungsbeschreibung für die Kartennutzung von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht. Ansprüche gegen die IBT oder die jeweiligen Leistungsträger werden von derartigen Werbeunterlagen nicht begründet.

2.7 Vouchers können unter Eingabe der jeweiligen Voucher-Nummer im Webshop unter shop.bodensee.eu in das dafür vorgesehene Eingabefeld sowie in allen Verkaufsstellen der Bodensee Card PLUS eingelöst werden. Die Nutzung des Vouchers wird anschließend beim Bezahlprozess bestätigt und ausgewiesen. Die Einlösung kann ausschließlich für den Kauf der Bodensee Card PLUS in der dem Voucher zugrundeliegenden Variante (Erwachsener/Kind, drei Tage/sieben Tage) erfolgen. Eine Barauszahlung oder ein Wechsel der Voucher-Variante ist nicht möglich. Da der jeweilige Voucher-Wert der jeweils gewählten, im Zeitpunkt des Voucher-Erwerbs aktuellen Bodensee Card PLUS-Variante entspricht, fallen keine Restbeträge an; insoweit findet grundsätzlich auch keine Verwaltung von Restbeträgen statt. Im Falle einer Erhöhung der Kartenpreise der Bodensee Card PLUS (bspw. für die neue Saison) wird im Rahmen des Einlösevorgangs der fehlende Restbetrag angezeigt; dieser kann im Webshop bzw. in der jeweiligen Verkaufsstelle mittels der angebotenen Zahlungsoptionen beglichen werden. Die IBT haftet nicht für das auf dem Voucher vorhandene Guthaben bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung oder Beschädigung, wenn das noch vorhandene Guthaben nicht mehr ermittelt werden kann, und leistet insoweit auch keinen Ersatz. Vouchers sind übertragbar. Als berechtigte Person zum Einsatz des Vouchers gilt, wer den Voucher vorlegt bzw. einsetzt. Die IBT ist dabei nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Voucher-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit der Voucher-Nummer hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Vouchers ist dafür verantwortlich, dass der Voucher bzw. die Voucher-Nummer nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter Personen gelangt.

3. Leistungsverweigerungsrechte der Leistungsträger

3.1 Die Bodensee Card PLUS begründet einen Anspruch auf die in der Leistungsbeschreibung im Bodensee Erlebnisplaner genannten Leistungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistungen.

3.2 Den Leistungsträgern stehen die allgemeinen gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte zu. Sie sind insbesondere berechtigt, die Gewährung der Leistungen im Einzelfall zu verweigern, wenn objektive Gründe der Leistungserbringung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit der Karteninhaber oder zur Inanspruchnahme der Leistungen berechtigte Personen in seiner Begleitung notwendige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. Ausrüstung, Gesundheitszustand, Eincheckzeiten) nicht erfüllen.

4. Rücktritt durch den Karteninhaber; Obliegenheiten des Karteninhabers

4.1 Der Karteninhaber kann bis Reisebeginn jederzeit formlos vom mit der IBT geschlossenen Vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IBT.

4.2 Tritt der Karteninhaber vom Vertrag zurück, verliert die IBT den Anspruch auf den vereinbarten Er- werbspreis bezüglich der Bodensee Card PLUS. Die IBT kann jedoch eine angemessene Entschädigung ver- langen, deren Höhe sich nach dem Erwerbspreis abzüglich des Werts der von der IBT ersparten Aufwen- dungen sowie abzüglich dessen, was die IBT durch anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistungen erwirbt.

4.3 Tritt der Karteninhaber eine beim Leistungsträger im Voraus getätigte Reservierung nicht an, kommt eine pauschalierte Haftung (z.B. Stornogebühren) der IBT nicht in Betrach

4.4 Die IBT kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelba- rer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Nutzung der Bodensee Card PLUS erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5. Gültigkeit der Bodensee Card PLUS

5.1 Die Gültigkeit der Bodensee Card PLUS richtet sich hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Kartenleistungen in Anspruch genommen werden können, nach der gewählten Kartenart und bezüglich der saisonalen Gültigkeit nach der jeweiligen saisonalen Ausgabe der Karte (z. B. 2023). Diesbezüglich gelten die im Bodensee Erlebnisplaner genannten Parameter.

5.2 Die Karte ist nur für die Saison gültig, für die sie erworben wurde und demnach nicht auf die nächste Saison übertragbar.

5.3 Im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Karte ist eine Rückerstattung oder eine Minderung des Kartenentgelts ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme ist ursächlich oder mitursächlich durch die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten der IBT bedingt.

6. Obliegenheiten und Haftung des Kartenbesitzers

6.1 Die Bodensee Card PLUS ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Sie darf nur von der Person genutzt werden, die auf der Karte vermerkt ist.

6.2 Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original seiner Bodensee Card PLUS vorzuweisen und dem Leistungsträger vor dem jeweiligen Abschluss des Einzelvertrages über die Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

6.3 Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungsträger die Leistungserbringung verweigern.

6.4 Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungsträger einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

6.5 Bei Diebstahl oder Verlust der Bodensee Card PLUS ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unter der Nummer +49 (0)7531-909499 unverzüglich zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

6.6 Der Karteninhaber haftet gegenüber der IBT und den Leistungsträgern für Schäden aus einer von ihm zu vertretenden ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Bodensee Card PLUS.

6.7 Dem Karteninhaber obliegt es, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der IBT anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige durch den Karteninhaber, entfallen seine Ansprüche auf Minderung nach § 651m BGB sowie auf Schadensersatz nach § 651n BGB, es sei denn die Mängelanzeige unterbleibt ohne Verschulden des Gastes.

7. Haftung der IBT

7.1 Die vertragliche Haftung der IBT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Kaufpreis der Bodensee Card PLUS beschränkt, soweit ein Schaden des Karteninhabers weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt worden ist.

7.2 Gelten für eine Leistung der Leistungsträger internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die IBT gegenüber dem Karteninhaber hierauf berufen.

8. Verjährung von Ansprüchen; Gültigkeit des Vouchers

8.1 Vertragliche Ansprüche des Karteninhabers verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bodensee Card PLUS des Karteninhabers ihre Gültigkeit verliert.

8.2 Die Gültigkeit von Vouchers beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Tag der Ausgabe des Vouchers.

9. Datenschutz

9.1 Sämtliche vom Karteninhaber mitgeteilten personenbezogenen Daten wird die IBT ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

9.2 Zur Abwicklung des mit dem Karteninhaber geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung der persönlichen Daten des Karteninhabers erforderlich. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Karteninhabers. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung können der Datenschutzerklärung der IBT unter www.bodensee.eu/de/service/datenschutz entnommen werden.

10. Preise, Zahlungsbedingungen

10.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die am Tag des Vertragsschlusses maßgeben- den und auf unserer Internetseite www.bodensee.eu enthaltenen Preise. Verzug tritt 14 Tage nach Rech- nungsstellung ein.

10.2 Zahlungen im Online-Shop der IBT können grundsätzlich per Visa, Mastercard, PayPal, Klarna Pay Later oder Sofortüberweisung erfolgen. Die Abbuchung erfolgt jeweils mit Versand der Bodensee Card PLUS. Im Falle einer Bestellung der Bodensee Card PLUS per E-Mail erfolgt die Zahlung per Vorkasse.

10.3 Besteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können per Visa, Mastercard oder Sofortüberweisung bezahlen. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen etwaig anfallende Gebühren zu Lasten des Bestellers.

10.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt, unbestritten oder von IBT schriftlich anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruh.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der IBT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2 Der Karteninhaber, der nicht Verbraucher ist, kann die IBT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen Karteninhaber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Land haben, in dem die IBT ihren Sitz hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der IBT vereinbart.

11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf das Rechts- oder Vertragsverhältnis zwischen der IBT und dem Karteninhaber nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind, aus denen sich zu Gunsten des Karteninhabers etwas anderes ergibt.


Internationale Bodensee Tourismus GmbH, Hafenstraße 6, D-78462 Konstanz

Tel.: +49 (0) 75 31 / 90 94 99, Fax: +49 (0) 75 31 / 90 94 94

info@bodensee-card.eu ¦ www.bodensee-card.eu

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